» Welches Standlicht???

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Fortgeschrittener 

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25.03.2011, 20:39
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Insignia AbbesHi,

also wenn dir Nachgewießen wird das ein Unfall durch ein Standlicht / Tagfahrlicht mit STVO zugelassung hätte verhindert werden können dann erlischt der Versicherungsschutz. Das heißt du baust dir LED Standlichter ein, verursachst einen Unfall und der Geschädigte sagt er hat dich übersehen da er die Tagfahrlichter nicht gesehen hat. Hast du ein Problem.

Falls du wirklich mal angehalten werden solltest und die weißen nach das die LED Lichter unzulässig sind dann ist das eine Ordnungswiedrigkeit.
Heißt im Klartext beim ersten mal werden die sagen: bauen sie es aus und zeigen sie es bei der nächsten Polizeidienststelle innerhalb einer Woche vor.

Aber das dies mal vorkommt ist eher unwahrscheinlich. Außer du baust dir blaue oder anderfarbige ein. bei klaren bzw. rein weißen wird keiner was sagen.

Das mit dem Tagfahrlicht kannst Du mal ganz schnell wieder vergessen, da es in Deutschland keine Tagfahrlichtpflicht gibt. :no: :no:
Seit dem 7 Februar 2011 müssen Neue PKW damit baulich ausgestattet sein, mehr nicht.
Die Benutzung ist keine Pflicht !!!!

Ein Stand- oder Tagfahrlicht, wie Du es beschreibst verursacht doch keinen Unfall. Wenn Du LED`s nicht siehst, biste eh durch den Sehtest gefallen und darfst kein Auto fahren. :laugh: :laugh:

Also bitte lasst die Kirche mal im Dorf.


Die Betriebserlaubnis erlischt und der Versicherungsschutz ist somit dahin, da die LED´s nach der StVZO nicht genehmigt sind.

Gruß


pn
Junior 

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25.03.2011, 21:20
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Im enddefekt ist es aber so wie beschrieben. Das wär zwar der Extremfall aber so ist es nunmal.

Mir ging es ja nicht um das TFL oder um die TFL Pflicht direkt.
Weiterhin ging es ja nicht darum das die Lichter einen Unfall verursachen sondern
das du durch "falsche" beleuchtung übersehen wirst. (wie oben schon geschrieben "Extremfall")


pn
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28.03.2011, 14:46
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omichaelZum Versicherungsschutz gibt es ganz klar zu sagen dass eine nicht zugelassene Veränderung am Fahrzeug zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt und keine Versicherung der Welt dann für einen Schaden aufkommt. :rulez:

Das sind Ammenmärchen. Die Haftpflicht zahlt immer! Es ist eine Pflichtversicherung. Hier ist nur die Frage in wie weit Regress genommen werden kann, das Ganze muss dann aber auch noch im Verhältnis stehen. Ein zu lauter Auspuff oder Standlichter ohne TÜV stehen da nirgendwo im Verhältnis und hier hat noch kein Versicherer die Leistung verweigert. Ich kann ja selbst rotzevoll einen Unfall bauen, die Haftpflicht zahlt und kann dann bis maximal € 5.000 Regress nehmen.


pn
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07.04.2011, 15:17
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Opelmän
omichaelZum Versicherungsschutz gibt es ganz klar zu sagen dass eine nicht zugelassene Veränderung am Fahrzeug zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt und keine Versicherung der Welt dann für einen Schaden aufkommt. :rulez:

Das sind Ammenmärchen. Die Haftpflicht zahlt immer! Es ist eine Pflichtversicherung. Hier ist nur die Frage in wie weit Regress genommen werden kann, das Ganze muss dann aber auch noch im Verhältnis stehen. Ein zu lauter Auspuff oder Standlichter ohne TÜV stehen da nirgendwo im Verhältnis und hier hat noch kein Versicherer die Leistung verweigert. Ich kann ja selbst rotzevoll einen Unfall bauen, die Haftpflicht zahlt und kann dann bis maximal € 5.000 Regress nehmen.


Das einzige Märchen was erzählt wird, erzählst Du mit Deinem Textbeitrag.

Die Haftpflicht zahlt zwar, wird dich aber in Regress nehmen und zwar alles.

Und das mit dem Betrunken fahren glaubst Du doch nicht wirklich selber, oder?

Die 5000 € streich mal schnell aus Deinem Gedächtnis bei solch einem Fall.


Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was, sondern bei So Ist es.

Einfach mal nachlesen was es für Obliegenheitsverletzungen gibt.

Gruß


pn
Fortgeschrittener 

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07.04.2011, 15:22
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Oh man männer, wir reden hier NUR von Standlicht bzw. Tagfahrlicht... kommt wieder runter....


Ich habe das hier bei ebay Anzeige gefunden



;)Ebay


das sollte ja dann wohl auch reichen, muss ja ned direkt LED sein

gruß


pn
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07.04.2011, 17:59
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Danke für den Tip, die hab ich jetzt auch mal bestellt.


Verfasst am: 07.04.2011, 18:04
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tiger31
Opelmän
omichaelZum Versicherungsschutz gibt es ganz klar zu sagen dass eine nicht zugelassene Veränderung am Fahrzeug zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt und keine Versicherung der Welt dann für einen Schaden aufkommt. :rulez:

Das sind Ammenmärchen. Die Haftpflicht zahlt immer! Es ist eine Pflichtversicherung. Hier ist nur die Frage in wie weit Regress genommen werden kann, das Ganze muss dann aber auch noch im Verhältnis stehen. Ein zu lauter Auspuff oder Standlichter ohne TÜV stehen da nirgendwo im Verhältnis und hier hat noch kein Versicherer die Leistung verweigert. Ich kann ja selbst rotzevoll einen Unfall bauen, die Haftpflicht zahlt und kann dann bis maximal € 5.000 Regress nehmen.


Das einzige Märchen was erzählt wird, erzählst Du mit Deinem Textbeitrag.

Die Haftpflicht zahlt zwar, wird dich aber in Regress nehmen und zwar alles.

Und das mit dem Betrunken fahren glaubst Du doch nicht wirklich selber, oder?

Die 5000 € streich mal schnell aus Deinem Gedächtnis bei solch einem Fall.


Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was, sondern bei So Ist es.

Einfach mal nachlesen was es für Obliegenheitsverletzungen gibt.

Gruß

Ich erklär Dir das vernünftig und Du gehst mich dann so an?
Ich bin Vertriebsleiter bei ner Versicherung und weiss ziemlich genau wovon ich hier Rede und Du willst mir was Erzählen? Wenn Du schon so ein Schlaubi Schlumpf bist informier Dich gefälligst richtig und lies es nach in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung)!

"Regressbegrenzung in der Kfz-Versicherung


Wird vom Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung begangen, muss der Versicherer - obwohl er im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Leistungspflicht befreit ist - im Hinblick auf die gesetzliche Pflichtversicherung im Außenverhältnis die Ansprüche des Geschädigten gleichwohl befriedigen. Im Gegenzug kann er vom Versicherungsnehmer die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Regress).

Da bei sehr hohen Fremdschäden durch den Regress die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet sein kann, ist dessen Höhe begrenzt. Die Höchstgrenze ist für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, auf 5.000,00 € begrenzt. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall liegt die Grenze bei schweren, besonders verwerflichen Verletzungshandlungen ebenfalls bei 5.000,00 €, beträgt aber im sog. Normalfall nur 2.500,00 €. Werden sowohl Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall wie auch solche danach verletzt, werden die sich ergebenden Regressbeträge addiert."




Jetzt stehst aber blöd da, hmm? :suspekt:

 7x  bearbeitet
pn
Junior 

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07.04.2011, 18:48
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Hallo??? :dumb:

Beruhigt euch mal wieder
Diskutieren ist erlaubt Beleidigen nicht :!:

Also ändere deine Nachricht sonst muss das dem Admin gemeldet werden.


pn
Junior 

Name: Sören
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07.04.2011, 18:59
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Die Standlichter hatte ich auch schon im Auge, wenn opelmän die sich bestellt und evtl. dann bald eingebaut hat, könnte er ja vielleicht mal ein paar bildchen einstellen *liebguck*

pn
Trainee 
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07.04.2011, 19:06
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Mach ich gerne.

pn
Gast 
17.09.2012, 21:35
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